Allgemeine Garantiebedingungen

Folgende allgemeinen Garantiebedingungen sind auf unsere qualitativ hochwertige Produkte gültig.

  • 1

    Allgemeines

    ACV übernimmt gegenüber Verbrauchern für ACV-Produkte eine Garantie von 3 Jahren, die dem Verbraucher gegenüber ACV zusteht. . „Verbraucher“ im Sinne dieser Hersteller-Garantie ist jede natürliche Person, die Eigentümer des Produkts ist und es nicht erworben hat, um es weiterzuverkaufen oder es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bei Dritten zu installieren. „Erstkunde“ ist der Verbraucher, der als erstes das Produkt von ACV, einem Händler oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person erworben hat, die das Produkt im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit wiederverkauft oder installiert. Die Garantie beginnt mit Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von derzeit 2 Jahren nach dem Kauf.
  • 2

    Garantieschutz

    Die Garantie ist gültig für ACV-Produkte, die Erstkunden ab dem 01.01.2013 erworben haben (Kaufbeleg). ACV garantiert Verbrauchern, dass seine Produkte frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Das Produkt muss den Fehler, der den Schaden verursacht hat, bereits zum Zeitpunkt des Erwerbes aufgewiesen haben. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Ausgenommen von der Garantie sind Verbrauchs- oder Verschleißteile wie z.B. unter anderem Regelthermostat, Messfühler, Heizelemente, Gebläse, Regelplatinen, Batterien, usw. Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch. Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen.
  • 3

    Schriftliche Fehleranzeige

    Die Rechte aus dieser Garantie kann der Verbraucher durch schriftliche Fehleranzeige unter ausschließlicher Nutzung des Reklamationsprotokolles von ACV innerhalb der Garantielaufzeit gegenüber ACV oder dem Händler, bei dem der Erstkunde das Produkt gekauft hat, geltend machen. Voraussetzung ist überdies, dass der Verbraucher den Fehler innerhalb von zwei Monaten anzeigt, nachdem er ihn erkannt hat bzw. hätte erkennen müssen. Es obliegt dem Verbraucher zu belegen, dass die Garantie nicht abgelaufen ist (zum Beispiel durch Vorlage des Kaufbelegs). ACV ist gegebenenfalls berechtigt, den Beginn der Garantielaufzeit nach Maßgabe des Herstellungsdatums (Typenschild) zu bestimmen.
  • 4

    Leistungen im Garantiefall

    ACV steht es frei, das Produkt instand zu setzen, einen Austausch vorzunehmen oder dem Verbraucher anteilig nach Abnutzung den Kaufpreis zu erstatten. Der Verbraucher hat das Produkt zu Überprüfungszwecken zugänglich zu machen. Regelfall ist, dass der Verbraucher das fehlerhafte Produkt mit vorherigem Einverständnis seitens ACV durch einen Fachhandwerker vor Ort instand setzen lässt. In diesem Fall deckt die Garantie nach Wahl von ACV die kostenlose Lieferung der notwendigen Ersatzteile zum nächstgelegenen ACV-Händler oder zum Verbraucher. Beim Austausch wird das alte Produkt nach Wahl von ACV kostenfrei durch ein neues oder instandgesetztes Produkt gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt. Sofern das betroffene Produkt zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr hergestellt wird, ist ACV berechtigt, ein vergleichbares Produkt zu liefern. In diesem Fall deckt die Garantie nach Wahl von ACV die kostenlose Lieferung zum nächstgelegenen ACV-Händler oder zum Verbraucher. Sofern ACV eine Erstattung des Kaufpreises wählt und dies schriftlich bestätigt, gibt der Verbraucher das Produkt zurück und ACV erstattet ihm den anteiligen nutzungsbedingten Kaufpreis. Transport bzw. Versand zu und von ACV bzw. zu und von dem Händler, jeder Ausbau und jede Wiederinstallation des Produkts oder jede andere besondere Maßnahme vor der Erklärung von ACV, dass es sich um einen Garantiefall handelt, dürfen nur mit vorherigem Einverständnis durch ACV vorgenommen werden.
  • 5

    Voraussetzungen und Ausschlüsse

    Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Garantie ist eine fachgerechte Installation, die Abnahme durch einen Fachbetrieb und Wartung gemäß Betriebsanleitung und den anerkannten Regeln der Technik (z.B. durch einen Meisterbetrieb oder einen autorisierten Fachbetrieb) sowie die Einhaltung der Vorgaben der Bedienungsanleitungen und die Verwendung der ACV-Produkte gemäß den technischen Anleitungen und Wartungsanleitungen von ACV. Die Dokumentation hierzu ist auf den entsprechenden Protokollen von ACV vorzunehmen. Zur fachgerechten Inbetriebnahme und zum ordnungsgemäßen Gebrauch zählen unter anderem, aber nicht abschließend, dass Wasser- und Heizungsrohre insbesondere vor der Produktinstallation oder nach Baumaßnahmen entsprechend den gültigen Normen fachgerecht durchgespült werden, Installationen den beigelegten Schaubildern entsprechen, der Arbeitsdruck im Wassernetz und Heizkreislauf auf die technischen Bestimmungen hin überprüft wird und die Qualitätsparameter des Trinkwassers laut ACV-Montageanleitung zu beachten ist. Weiterhin muss die Befüllung und Nachfüllung aller ACV- Produkte mit aufbereitetem Heizungswasser laut VDI 2035 erfolgen. Alle ACV Edelstahlspeicher sind direkt und funktionell nach VDE zu erden. Montageanleitungen, Gebrauchs- und Wartungshinweise, Abnahmeprotokolle und weitere Vordrucke zum Produkt und zur Garantie sind jedem Produkt beigefügt bzw. stehen unter www.acv.com zur Verfügung. Auf Wunsch werden diese auch in Schriftform übersandt. Der Garantieanspruch erstreckt sich nicht auf: -Änderungen am Produkt, die ohne die vorherige schriftliche Genehmigung durch ACV vorgenommen wurden -Ausfälle des Produktes aufgrund von unsachgemäßer Benutzung, oder fahrlässig fehlerhaften Umgang, Unfällen, Kälte oder unsachgemäßer Reparatur -Insatallationen die nicht den gesetzlichen Normen, technischen Regelungen, oder den Vorgaben von ACV entsprechen -unzureichende Wartung -außen befindliche Korrosion, die von einem Teil außerhalb des Produktes oder durch fehlerhafte Anschlüsse hervorgerufen wurde -Korrosion die durch Wasser schlechter Qualität innerhalb des Heizkreises verursacht wurde; Nichteinhalten der VDI 2035, Sauerstoffkonzentration (mehrfaches Nachfüllen, defektes oder zu klein ausgelegtes Ausdehnungsgefäß -Verschleißteile, wie zum Beispiel Dichtungen, Zündelektroden, Brennerlanzen durch Verschleiß -Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, insbesondere, aber nicht abschließend bei Überschwemmungen, Bränden oder Frostschäden -Schäden durch Überdruck am Edelstahlinnentank: -Missachten der korrekten Füllanweisungen -fehlerhaftes Sicherheitsventil -Schäden am Edelstahlinnentank, welche auf eine ungenügende oder nicht vorhandene Erdung zurückzuführen sind -falsche hydraulische Verbindungen -Wasserqualität außerhalb der Qualitätsparameter, bzw. der aktuellen gesetzlichen Vorgaben von derzeit: -Chlor: < 150mg / Liter (Edelstahl 304) -pH-Wert: 6<pH<8 -Einhalten der VDI 2035 -Ästhetische Punkte mit keiner relevanten Auswirkung auf die richtige Funktionsweise -Schäden, die durch das mangelhafte ACV-Produkt entstanden sind -Produkte, die nicht ihrem vorgesehen Zweck entsprechend verwendet wurden oder werden -Ausstellungsprodukte oder ähnliches
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    Nichteingreifen der Garantie

    Sofern sich ein Produktfehler als durch diese Garantie nicht gedeckt erweist, sind die bei Versand und Transport des Produkts entstehenden Kosten vom Verbraucher selbst zu tragen. Zusätzlich hat der Verbraucher die Kosten, einschließlich etwaiger Arbeitskosten, zu tragen, die bei der Untersuchung des Produkts entstehen, sowie die Kosten des Ausbaus und der Wiederinstallation des Produkts. Sofern der Verbraucher nach Information über das Nichteingreifen der Garantie und über die voraussichtlichen durch die Instandsetzung entstehenden Kosten die Ausführung der Instandsetzung wünscht, hat er zusätzlich die Kosten für die Ersatzteile und die Arbeitskosten zu tragen. Hat das Produkt den Mangel nicht bereits bei Auslieferung aufgewiesen, entscheidet ACV im Einzelfall, ob eine Beseitigung auf dem Kulanzweg vorgenommen wird. Einen Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung hat der Verbraucher in diesem Fall nicht.
  • 7

    Gesetzliche Rechte

    Dem Verbraucher stehen neben den Rechten aus der Garantie etwaige gesetzliche Rechte zu. Diese für den Verbraucher unter Umständen günstigeren Rechte sollen durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Die Garantie lässt ebenfalls die Rechte unberührt, die der Erstkunde gegen den Verkäufer hat, bei welchem das Produkt erworben wurde.