Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma ACV Wärmetechnik GmbH

1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Lieferungen, Leistungen und Angebote

(einschließlich Nebenleistungen) gegenüber unseren Kunden, sofern diese Unternehmer

im Sinne des § 14 BGB oder eine andere juristische Person des öffentlichen

Rechtes sind. Die Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich für vom Kunden selbst

auszuführende Anlagen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.

Entgegenstehende Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen,

es sei denn, sie wurden vor Vertragsschluss schriftlich anerkannt.

Angebote sind freibleibend. Lieferverträge und sonstige Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden),

desgleichen Erklärungen unserer Vertreter werden erst durch schriftliche Bestätigung

unsererseits wirksam. Rechtserhebliche Erklärungen bzw. Anzeigen, welche vom

Kunden uns gegenüber abzugeben sind, werden nach Vertragsschluss nur dann wirksam,

wenn sie schriftlich gegenüber uns abgegeben werden.

Die von uns gelieferten Gegenstände sind grundsätzlich zur Verwendung im deutschen

Markt bestimmt. Im Falle von Export obliegt es dem Kunden selbst, die Verwendungsfähigkeit

und Zulassung der Waren im Bestimmungsland herbeizuführen.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch Bestellung und Annahme in Schriftform oder Auslieferung zustande.

Sämtliche Nebenbestimmungen bedürfen zur wirksamen Vereinbarung immer der

Schriftform.

3. Lieferfristen und Verzug

Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder von uns bei Annahme

der Bestellung konkret angegeben sind. Für den Eintritt von Lieferverzug gilt, dass

nur dann dieser eintritt, wenn die Leistung fällig ist und eine schriftliche Mahnung des Kunden

erfolgte. Hindernisse oder Verzögerungen im Hinblick auf die Lieferung aufgrund höherer

Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, welche die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich

erschwerten oder unmöglich machen, berechtigen uns zur Verlängerung der vereinbarten

Lieferfrist und insofern innerhalb der neuen Lieferfrist eine Lieferung nicht möglich ist,

auch zum Rücktritt vom Vertrag. Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen sind möglich.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Preise verstehen sich netto ab Werk oder Lager. Verpackungs-, Fracht- und Transportversicherung

(sofern vom Kunden gewünscht) sowie sonstige Mehrkosten trägt der Kunde. Dies

gilt ebenso für die Umsatzsteuer. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche

Abgaben trägt ebenfalls der Kunde. Der Kaufpreis ist ab Rechnungsstellung und Lieferung

der Ware fällig und ohne Abzüge, soweit nicht anders ausgewiesen, innerhalb von 14 Tagen

ab Rechnungsstellung und Lieferung zu zahlen. Dies gilt auch für Teillieferungen. Nach Ablauf

vorgenannter Frist kommt der Kunde ohne Erfordernis einer Mahnung in Verzug. Zahlungen

gelten erst ab dem Tag als geleistet, an welchem wir über den Betrag verfügen können.

Der Kaufpreis ist während des Verzuges zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren

Schadens verbleibt sich ausdrücklich vorbehalten. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen,

Nichteinlösung von Wechseln und Schecks, bei Zahlungseinstellung oder Vorliegen

von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Kunden mindern,

behalten wir uns vor, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.

Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt

sind. Wir behalten uns vor, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Bei laufender Rechnung

gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung auch für den Fall, dass

Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Der Kunde ist verpflichtet,

die von uns gelieferten Waren pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten

gegen Feuer, Wasser und Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern.

Dem Kunden obliegt die Verpflichtung, uns schriftlich unverzüglich zu benachrichtigen, wenn

und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. Kommt er dieser Verpflichtung

nicht nach, ist er zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Ver- und Bearbeitung der von uns gelieferten Waren erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch

ohne Verpflichtung für uns. Erfolgt eine Vermischung oder Verbindung mit anderen Gegenständen,

so tritt bereits jetzt der Kunde das hieraus entstehende (Mit)Eigentum an der dadurch

entstehenden Sache an uns ab. Dies im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware

zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Einer Verwendung oder

Veräußerung der von uns gelieferten Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr durch den

Kunden stimmen wir zu. Dies jedoch nur, wenn der Abnehmer des Kunden die Abtretung der

Forderung aus der Weiterveräußerung bzw. Weiterverwendung nicht ausgeschlossen hat.

Der Kunde ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Abnehmer eine etwaig zur Abtretung an

uns vorbehaltene Zustimmung in der erforderlichen Form erteilt. Ausgeschlossen sind in jedem

Falle Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen durch den Kunden. Ansprüche

des Kunden aus Weiterverkauf oder sonstiger Rechtsgrundlage im Hinblick auf unsere Vorbehaltsware

(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber

in vollem Umfange an uns ab.

Der Kunde ist berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung

kann jedoch widerrufen werden, wenn beim Kunden Zahlungsverzug,

Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens

oder sonstiger Vermögensverfall eintritt. Der Kunde ist für den Fall, dass er in Zahlungsverzug

gerät, zur Herausgabe der Vorbehaltsware an uns oder an einen durch uns Bevollmächtigten

verpflichtet, ganz gleich wo sich die Vorbehaltsware befindet.

Übersteigt der realisierbare Wert der uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden

Sicherungen den Wert unserer Forderungen um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen

des Kunden zur Freigabe übersteigender Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

6. Gewährleistung und Haftung

Die gelieferte Ware ist frei von Sachmängeln, wenn sie der Produktbeschreibung oder dem

jeweiligen Stand der Technik entspricht (wenn eine Produktbeschreibung nicht vorliegt). Bei

Änderungen in der Konstruktion und/oder der Ausführung, welche keinen Einfluss auf die

Funktionstüchtigkeit oder den Wert der gelieferten Ware haben, besteht kein Anspruch auf

Mängelbeseitigung. Weiterhin bestehen keine Mängelansprüche bei solchen Mängeln,

welche den Wert und/oder die Gebrauchstauglichkeit der gelieferten Ware nicht oder nur unwesentlich

beeinträchtigten.

Garantien für die Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit des Liefergegenstandes gelten nur insoweit

als vereinbart, als dass diese Garantie durch uns ausdrücklich und schriftlich erklärt

worden ist. Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. in Werbeaussagen) übernehmen wir keine

Haftung.

Die vorherigen Ausführungen im Hinblick auf eine etwaige Unerheblichkeit von Mängeln bleiben

hierbei jedoch unberührt. Weiterhin unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften

bei Endlieferung der gelieferten Ware an einen Verbraucher im Sinne der §§ 478, 479

BGB. Der Kunde ist zur Geltendmachung von Mängeln nur berechtigt, wenn er seinen gesetzlichen

Untersuchungs- und Rügepflichten im Sinne der §§ 377, 381 HGB nachgekommen

ist und der Mangel bzw. die Ursache eines Mangels bereits zum Zeitpunkt der Übergabe

der Ware an den Kunden vorlag. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel,

so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich diesen schriftlich anzuzeigen. Unverzüglich bedeutet,

in diesem Falle, dass die schriftliche Anzeige innerhalb von 10 Arbeitstagen erfolgen

muss. Diese Frist gilt auch für offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung).

Bei Mängeln, die auch bei sorgfältigster Überprüfung innerhalb der vorgenannten Frist

nicht entdeckt werden konnten, gilt, dass solche Mängel spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen

nach ihrer Entdeckung schriftlich zu melden sind.

Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die

Haftung von uns für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

Ist die gelieferte Ware mangelhaft, stehen dem Kunden als Gewährleistungsrecht zunächst

nach unserer Wahl Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien

Sache (Ersatzlieferung) zu. Der Kunde hat uns oder unseren Bevollmächtigten hierzu

Zeit und Gelegenheit zu geben, jedoch insbesondere die beanstandende Ware zu Prüfungszwecken

zu übergeben oder zugänglich zu machen.

Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung von der Zahlung des fälligen Kaufpreises abhängig zu

machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen

Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugeben.

Geschieht dies alles nicht oder werden Veränderungen oder Reparaturen an der bemängelten

Ware vorgenommen, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Bei einem unerheblichen

Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Eine Nacherfüllung gilt nur dann als

fehlgeschlagen, wenn wir 2x erfolglos diese versucht haben und wenn sich nicht aufgrund

der Art der Ware, des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Die zum Zwecke der Nacherfüllung und Prüfung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere

Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen wir, wenn ein tatsächlicher Mangel

vorliegt. Dies jedoch nur, soweit sich die Aufwendungen nicht erhöhen, weil der Liefergegenstand

an einem schwer zugänglichen Standort installiert wurde bzw. der Liefergegenstand

außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland installiert wurde.

Wir behalten uns vor, ortsunübliche oder unangemessene Reparaturkosten teilweise abzulehnen.

Dies gilt insbesondere, wenn das reparaturausführende Unternehmen Anfahrten von

mehr als 50 km abrechnet.

Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, behalten

wir uns insbesondere vor, die darüber hinaus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt zu

verlangen. Uns steht jederzeit das Recht zu, die abgerechneten Reparaturleistungen beim

Endkunden durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüfen zu lassen und unsere

Ersatzleistung hieraus entsprechend anzupassen. Vor Ausführungen von Garantie- oder Gewährleistungsarbeiten

beim Endkunden ist unser technischer Kundendienst zu informieren

und mit diesem die Abwicklung der Mangelbeseitigung abzustimmen. Verstöße können zum

Gewährleistung- oder Garantieverlust führen.

Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Dem Kunden obliegt die Verantwortung

für die einwandfreie Wasserbeschaffenheit auch im Hinblick auf den Betreiber. Für

Schäden bei Überlastung, Korrosion und Steinablagerung bestehen keine Mängelansprüche.

Die Gewährleistung und/oder Haftung entfällt, wenn die Ware nicht entsprechend den geltenden

Vorschriften, Verordnungen, Normen, Montage- und Installationsanleitungen von uns sowie

den technischen Informationen und Gesetzen entsprechend installiert, in Betrieb genommen

und betrieben wurde.

Mängelansprüche bestehen des Weiteren nicht bei Verwendung unzweckmäßiger oder anderer

als vorgeschriebener Regelgeräte, Brennstoffe, Feuerungs-, Stromarten und -spannungen.

Des Weiteren bestehen keine Mängelansprüche bei falscher Brennerwahl, Brennereinstellung

oder Verschleißteilen wie Dichtungen, Filter, Anoden, Batterien, Düsen, etc. wenn

und soweit ein natürlicher Verschleiß vorliegt und/oder ein Austausch des jeweiligen Teils im

Rahmen diesbezüglicher Wartungsarbeiten stattfindet. Das gleiche gilt bei Änderungen in

nicht zulässiger Art an unserer Ware und/oder Verwendung von Gebrauchsmaterialien, die

nicht den Originalspezifikationen für unsere Ware entsprechen.

Soweit Schadenersatzansprüche oder Ansprüche zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen

bestehen, haften wir wegen Verletzung vertraglicher, außervertraglicher Pflichten oder aus

deliktischer Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung

des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,

Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen,

insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

Ansprüche aus entgangenem Gewinn, ersparter Aufwendungen, aus Schadenersatzansprüchen

Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt

werden, es sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade,

dass der Kunde gegen solche Schäden abgesichert ist. Darüber hinaus haften wir wegen

Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Erfüllungs-

und Verrichtungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast ist mit den vorstehenden

Regelungen weder bezweckt noch verbunden.

7. Rücknahme

Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir 25 % des Verkaufspreises

für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und entgangenen

Gewinnes geltend machen. Unbeschadet hiervon besteht die Möglichkeit, einen höheren

tatsächlichen Schaden geltend zu machen. Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen,

dass uns kein oder ein lediglich geringerer Schaden entstanden ist.

8. Verjährung

Soweit zwischen uns und die dem Kunden nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Verjährungsfrist

vereinbart ist, gilt jeweils für die entsprechende Ware gesetzlich vorgeschriebene

Verjährungsfrist. Der Lauf der Fristen beginnt mit Gefahrübergang. Für anderen Fristenbeginn

ist der Kunde darlegungs- und beweisbelastet.

9. Gerichtsstand

Sowohl als Erfüllungsort als auch als Gerichtsstand wird Mülsen vereinbart. Es steht uns jedoch

frei, Klage am Allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

Für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dem jeweils geschlossenen Vertrag gilt

ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten

Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs-, Lieferung- und Zahlungsbedingungen

oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen den Kunden

und uns unwirksam sein, werden oder sich diese als undurchführbar erweisen, so berührt

dies die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht. An die

Stelle der unwirksamen oder nicht durchführbaren Vereinbarungen tritt sodann das von den

Parteien tatsächlich Gewollte und im rechtlichen Rahmen Zulässige.

Änderungen der Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie der

sonstigen Vereinbarungen zwischen den Kunden und uns bedürfen für ihre Wirksamkeit der

Schriftform. Dies gilt insbesondere für die Aufhebung der Schriftformerfordernisses.

11. Erweiterter Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Auftragsabwicklung bestimmte

Daten an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt werden. Hierzu gehören insbesondere

Namen, Anschrift, Rechnungsdaten und ggf. Informationen über eine nicht vertragsgemäße

Zahlungsabwicklung durch den Kunden.

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma ACV Wärmetechnik GmbH

(Stand 2012)

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